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1.
Geltungsbereich:
Sämtlichen Verkäufen, Lieferungen und Leistungen unsererseits
liegen die nachfolgenden Geschäftsbedingungen zugrunde. Entgegenstehende
Bedingungen unserer Vertragspartner erkennen wir nicht an,
auch wenn wir Aufträge ausführen, ohne zuvor nochmals ausdrücklich
diesen Bedingungen zu widersprechen. Unsere Bedingungen gelten
durch Auftragserteilung oder Annahme der Ware seitens des
Vertragspartners als anerkannt. Sie gelten auch für alle künftigen
Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen
Vereinbarung bedarf.
2. Angebote und Vertragsschluss:
Alle Angebote von uns sind freibleibend, sofern im Angebot
nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Der Vertragspartner
ist an Bestellungen grundsätzlich zwei Wochen gebunden. Nebenabreden
und sonstige Abweichungen von dem Vertragstext oder unseren
Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch
für den Verzicht auf das Formerfordernis.
Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten,
insbesondere in Prospekten oder dem Kunden überlassenen Unterlagen,
sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart
wird. Derartige Angaben stellen keine Zusicherung irgendwelcher
Eigenschaften dar, auch wenn sie auf DIN-und/oder sonstige
Normen Bezug nehmen. Die Produkte werden fortentwickelt. Hieraus
resultierende geringfügige Abweichungen des gelieferten Produktes
gegenüber dem bestellten Produkt, sofern sie die Verwendbarkeit
bzw. Einsetzbarkeit beim Kunden nicht einschränken, sind zulässig
und gelten als vertragsgemäße Erfüllung.
3. Lieferung/Erfüllungsort:
Erfüllungsort für uns betreffende Verpflichtungen ist unser
Firmensitz. Soweit wir Ware ausliefern oder versenden, erfolgt
die Lieferung auf Gefahr und Kosten unseres Vertragspartners.
Als Nachweis des ordnungsgemäßen Versandes der
Ware, ist die Vorlage der
Empfangsquittung des jeweiligen Transportführers ausreichend.
Die Lieferzeit beträgt im Regelfall 5 Arbeitstage. Verschiebt
sich die Lieferung über den vorgesehenen oder vereinbarten
Termin hinaus, weil Vorlieferanten verspätet liefern
bzw. die Lieferzeit von vornherein länger ist, ist der
vereinbarte Liefertermin für uns nicht mehr verbindlich.
Der Besteller verzichtet auf Schadensersatzansprüche
wegen verspäteter Lieferung. Fore Forsthandel wird von
ihrer Lieferverpflichtung befreit, wenn der Vorlieferant oder
Hersteller aus seinem Bereich begründeten Umständen
(Konkurs, Betriebsstilllegung, Sortimentsänderung u.
ä.) nicht mehr liefern kann. Etwaige Lieferzeitangaben
sind annähernd und unverbindlich. Teillieferungen sind zulässig
und können vom Vertragspartner nicht zurückgewiesen werden,
wenn der Rest noch geliefert wird oder die Teillieferung für
den Vertragspartner nicht ohne Interesse ist. Sollten wir
in Lieferverzug geraten, muss unser Vertragspartner uns eine
angemessene Nachfrist von mindestens 4 Wochen setzen, bevor
er von seinen Rechten gemäß § 326 BGB Gebrauch machen kann.
4. Umtausch/Widerrufsrecht:
Sie haben das Recht, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt
der gelieferten Ware ohne Angaben von Gründen den Kauf
schriftlich, telefonisch oder per e-mail zu widerrufen. Zur
Wahrung der Frist genügt die rechtzeituge Absendung des
Widerufes. Bei gelieferter Ware, deren Bestellwert 40 EUR
nicht überschreitet, sind die Kosten für die Rücksendung
von ihnen zu tragen. Bei höheren Bestellwerten übernehmen
wir die Kosten für die Rücksendung und lassen die
Waren kostenlos abholen. Wird die gelieferte Ware im verschlechtertem
Zustand zurückgegeben, müssen Sie ggf. den Wertverlust
leisten. Bitte senden Sie niemals Ware unfei an uns zurück.
Rufen Sie uns kurz an, wir lassen dann die Ware bei Ihnen
abhohlen bzw vereinbaren gegebenenfalls eine einvernehmliche
Lösung. Sollte Ihnen einmal ein Artikel nicht zusagen
bzw. die Größe und Dimension falsch gewählt
sein, haben Sie die Möglichkeit, die unbenutzte Ware
innerhalb von 14 Tagen ab Übernahme umzutauschen oder
zu retournieren. Bitte ruefen Sie uns auch in diesem Falle
kurz an. Sonderbestellungen sind davon allerdings ausgenommen.
Für Rücksendungen, die nicht durch unser Verschulden
erfolgen, behalten wir eine Wiedereinlagerungsgebühr
in Höhe von 7,5 % min 10,00 € vor
5. Zahlungsbedingungen:
Unsere Lieferungen sind unverzüglich nach Rechnungserhalt,
spätestens 10 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Abweichende
Vereinbarungen über Fälligkeit und Abzüge bedürfen der Schriftform.
Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn
wir die Gegenforderung anerkennen oder diese rechtskräftig
festgestellt ist. Der Vertragspartner verzichtet auf die Geltendmachung
eines Zurückbehaltungsrechtes aus früheren oder anderen Geschäften
der Geschäftsverbindung mit uns. Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners
sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem
jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank in Rechnung
zu stellen. Der Nachweis eines höheren oder geringeren Verzugsschadens
ist nicht ausgeschlossen.
6. Mängelrüge und Gewährleistung:
Für Mängelrügen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Im übrigen
sind offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 14 Tagen
schriftlich uns gegenüber zu rügen. Andernfalls können insoweit
keine Gewährleistungsansprüche mehr geltend gemacht werden.
Wir leisten Gewähr, indem wir nach unserem Ermessen ganz oder
teilweise kostenlos nachbessern bzw. eine kostenlose Ersatzlieferung
vornehmen. Sollten zwei Nachbesserungs- bzw. Nachlieferungsversuche
fehlschlagen, ist der Vertragspartner nach seiner Wahl berechtigt,
Minderung oder Wandlung zu verlangen. Im Gewährleistungsfall
können wir nach unserer Wahl verlangen, dass das schadhafte
Produkt oder Teile desselben zur Reparatur an uns geschickt
wird oder der Vertragspartner das schadhafte Produkt zum Zwecke
der Nachbesserung bereithält. Es gelten die jeweiligen Garantiebestimmungen
der Hersteller. Im Garantiefalle ist auch mit diesen die Abwicklung
der Garantieregulierung zu klären und durchzuführen. Unser
Unternehmen tritt hier nur als Zwischenhändler auf. Werden
Arbeiten, Eingriffe und/oder Reparaturen ohne unser schriftliches
Einverständnis seitens des Vertragspartners oder eines Dritten
vorgenommen, so erlischt unsere Gewährleistungsverpflichtung,
es sei denn, der Vertragspartner weist nach, dass der Fehler
in keiner Abhängigkeit zu den vorgenannten Arbeiten steht.
7. Sorgfaltspflicht / Haftung:
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass er beim Anwenden
der über uns erworbenen Artikel die Bedienungsanleitung
liest und beim Umgang generell die Unfallverhütungsvorschriften
einhält. Dabei ist es egal ob es sich um private oder
gewerbliche Nutzung handelt. Somit sind Rechtsstreitigkeiten
für Sach- und Personen- sowie Vermögensschäden
generell ausgeschlossen. Garantie-Ansprüche bzw. Ersatz
richten sich nach dem jeweiligen Hersteller. Für Folgeschäden
übernehmen wir keine Haftung. Ebenso erlischt die Gewährleistung
bei nicht sachgemäßer Behandlung oder Montage der
Teile oder Waren. Wir haften nur für Schäden, die von uns
oder einem unserer Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder
vorsätzlich verursacht werden, es sei denn, es betrifft zugesicherte
Eigenschaften. Für Folgeschäden, insbesondere aus dem Gesichtspunkt
der positiven Vertragsverletzung, haften wir nicht, soweit
nicht der Schaden in den Zusicherungsbereich einer zugesicherten
Eigenschaft fällt. Für von uns nicht vorhersehbare oder im
Verantwortungsbereich des Vertragspartners liegende Schäden
haften wir nicht. Vorstehende Haftungsregelung betrifft vertragliche
wie auch außervertragliche Ansprüche. Unberührt bleibt unsere
Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
8. Eigentumsvorbehalt:
Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung des Kaufpreises
und Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden
und zukünftig entstehenden Forderungen, gleich aus welchem
Rechtsgrund, als Vorbehaltsware unser Eigentum. Wird Vorbehaltsware
von unserem Vertragspartner veräußert oder mit anderen Gegenständen
verbunden, so tritt er schon jetzt die aus der Veräußerung
bzw. Verbindung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes
der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem
Rest an uns ab; wir nehmen diese Abtretung an. Unser Vertragspartner
ist zur Veräußerung bzw. Verbindung der Vorbehaltsware nur
im üblichen, ordnungsgemäßen Geschäftsgang und mit der Maßgabe
berechtigt und ermächtigt, dass die im zuvor bezeichneten
Absatz beschriebenen Forderungen tatsächlich auf uns übergehen.
Zur anderweitigen Verfügung über die Vorbehaltsware, insbesondere
Verpfändung oder Sicherungsübereignung, ist unser Vertragspartner
nicht berechtigt. Die Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware
erfolgt für uns, ohne uns zu verpflichten. Wir ermächtigen
unseren Vertragspartner, unter Vorbehalt des Widerrufes, zur
Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen. Auf unser
Verlangen hin hat unser Vertragspartner die Schuldner der
an uns abgetretenen Forderungen zu benennen und diesen die
Abtretung anzuzeigen. Auch wir sind ermächtigt, den Schuldnern
die Abtretung anzuzeigen.
9.
Sonstiges:
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht
der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der einheitlichen
Kaufgesetze. Lörrach ist ausschließlicher Gerichtsstand
für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten.
Bei Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen bleibt
die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Die unwirksame Klausel
wird sodann einvernehmlich durch eine andere ersetzt, die
wirtschaftlich und in ihrer Intention der unwirksamen Klausel
am nächsten kommt. Hinweis gemäß § 33 BDSG: Die uns übermittelten
personenbezogenen Daten werden gespeichert.
Stand: 30.12.2005
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